Reparaturbedingungen

I. Anwendungsbereich-Vertragspartner

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Reparaturbedingungen gelten für sämtliche Reparaturaufträge, die der Damasko GmbH, Unterheising 17c, 93092 Barbing (Auftragnehmer) von ihren Kunden (Auftraggeber) erteilt werden.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

II. Vertragsschluss

  1. Ein Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst mit der Annahmeerklärung des Auftragnehmers zustande.

III. Preise

  1. Alle Preise des Auftragnehmers sind in Euro und verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

IV. Verpackung und Versand

  1. Der Auftraggeber hat die Kosten für Verpackung und Versand der Gegenstände zu tragen, wenn die Gegenstände zur Rückgabe an einen anderen Ort als den Geschäftssitz des Auftragnehmers versendet werden.

V. Zahlungsbedingungen

  1. Der Auftraggeber hat die geschuldete Vergütung bei Abholung der Gegenstände zu bezahlen, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung.
  2. Sollen die Gegenstände an einen anderen Ort als den Geschäftssitz des Auftragnehmers versendet werden, so hat der Auftraggeber vor der Versendung die geschuldete Vergütung und die Kosten für Verpackung und Versand zu bezahlen. Die Versendung erfolgt unverzüglich nach Eingang der Zahlung auf dem Konto des Auftragnehmers.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Reparaturvergütung eine angemessene Anzahlung bzw. Vorauszahlung vom Auftraggeber zu verlangen.

VI. Abholung und Abnahme - Gefahrenübergang

  1. Der Auftraggeber hat reparierte Gegenstände unter Vorlage des Abholscheins oder eines anderen geeigneten Berechtigungsnachweises abzuholen.
  2. Der Auftraggeber kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er es schuldhaft versäumt, den Auftragsgegenstand innerhalb von fünf Werktagen nach Meldung der Fertigstellung abzuholen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf einen Arbeitstag.
  3. Die Abnahme durch den Auftraggeber erfolgt vor Ort beim Auftragnehmer, soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist.
  4. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr sofern nichts Abweichendes in Textform vereinbart ist.
  5. Werden die reparierten Gegenstände auf Verlangen des Auftraggebers an einen anderen Ort als den Geschäftssitz des Auftragnehmers versendet, so gilt nach Ablauf von 14 Werktagen ab Zustellung die Abnahme als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
  6. Sollte sich die Abnahme aus Gründen verzögern, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so gilt nach Ablauf von 14 Werktagen ab Meldung der Fertigstellung die Abnahme als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
  7. Ist der Auftraggeber Unternehmer und ist die Versendung des Auftragsgegenstandes vereinbart, geht die Gefahr spätestens mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer die Frachtkosten trägt und / oder den Versand selbst durchführt. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, der nicht von uns zu vertreten ist, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Auftragnehmer versandbereit ist und dies dem Auftraggeber angezeigt hat.
  8. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass er den Auftragsgegenstand nicht wieder innerhalb von 6 Monaten nach Überlassung des Auftragsgegenstands an den Auftragnehmer und Übersendung eines Kostenvoranschlags an den Auftraggeber, bzw. nach Mitteilung der Fertigstellung des Reparaturauftrags abholt oder ausdrücklich zurückfordert, der Auftragnehmer berechtigt ist, den Auftragsgegenstand nach seiner Wahl kostenlos anderweitig zu verwerten oder zu vernichten.

VII. Gewährleistung

  1. Die Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängel beschränken sich zunächst auf die Nacherfüllung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Auftraggeber den Werklohn mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  2. Die Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängel verjähren innerhalb eines Jahres nach Abnahme.
  3. Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist von DAMASKO beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden, sowie im Fall der Übernahme von Garantien oder bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
  4. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen bleiben unberührt.
  5. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

VIII. Haftung

  1. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Die Haftung des Auftragnehmers für nicht vorhersehbare mittelbare oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
  2. Der Ausschluss und die Begrenzung der Haftung gelten auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
  3. Der vorstehende Ausschluss und die Begrenzung der Haftung gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  4. Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

IX. Kostenvoranschlag

  1. Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind unverbindlich, sofern dies nicht anderweitig gekennzeichnet ist.
  2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
  3. Der Auftraggeber hat die Kosten eines Kostenvoranschlages zu tragen. Diese belaufen sich auf 40,00 € zzgl. der gesetzlichen USt. Erteilt der Auftraggeber auf den Kostenvoranschlag hin einen Reparaturauftrag, so entfallen die Kosten des Kostenvoranschlages.
  4. Liegt dem Vertrag keine verbindliche Preisangabe des Auftragnehmers, sondern ein einfacher Kostenvoranschlag zugrunde, so darf der Gesamtpreis bei der Berechnung des Auftrags überschritten werden, sofern die Überschreitung der Kosten bei Erstellung des Kostenvoranschlages für dem Auftragnehmer nicht erkennbar war. Werden die Kosten voraussichtlich um mehr als 20 % überschritten, so wird der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen und dessen Einverständnis zur Fortführung der Arbeiten einholen.
  5. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, sei es wegen Überschreitung des Kostenvoranschlages oder aus sonstigen Gründen, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile sowie den Gewinn zu bezahlen. 
X. Pfandrecht
  1. Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.
  2. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über.

XI. Hinweis auf OS-Plattform der EU und Hinweise nach VSBG

  1. Die EU-Kommission stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sogenannte OS-Plattform) bereit. Die OS-Plattform gibt Verbrauchern die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
  2. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet und nicht bereit.

XII. Gerichtsstand - Rechtswahl, Vertragssprache

  1. Gerichtsstand ist Regensburg (Bundesrepublik Deutschland), soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  3. Verträge werden beim Auftragnehmer elektronisch gespeichert, sind jedoch nach Vertragsschluss nicht einsehbar.
  4. Vertragssprache ist Deutsch.

 

Stand: 01.08.2023

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